Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin in Steglitz und in Reinickendorf

Arbeitsrecht in Berlin Steglitz

 

Gabriele Brandenburg – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Steglitz. Die Anwaltskanzlei am  Walter Schreiber Platz, Schlossstraßen Centers in Steglitz hilt bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg ist auch Fachanwältin für Sozialrechtund vertritt seit mehr als 20 Jahren Arbeitnehmer, leitende Angestellte, GmbH-Geschäftsführer und Arbeitgeber, kompetent, umfassend, lösungsorientiert und erfolgreich bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, außergerichtlich und gerichtlich vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in Deutschland und gegebenenfalls auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Praxisnahe und kostengünstige Lösungen

Arbeitsrecht RechtanwaltDas Ziel der Kanzlei ist es, durch Verhandlungsgeschick und ergebnisorientierte Prozesstaktik, eine schnelle, praxisnahe und kostengünstige Lösung für ihre Mandanten zu finden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der Wirtschaft, im Personalwesen und als selbständiger Anwalt für Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in Berlin, gelingt es uns, unter Ausschöpfung zulässiger Gestaltungsmöglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Als spezialisierte Anwältin liegt ein Kernschwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht in der Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen aufgrund von Kündigung, Aufhebungsvertrag oder beispielsweise Befristung. Da die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Regel einen schweren Eingriff für den Arbeitnehmer darstellt, ist sie an eine Vielzahl von gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kündigungszugang, sind nur einige rechtliche Anforderungen, die gegebenenfalls erfüllt sein müssen.

Ziel unserer Rechtsanwaltskanzlei ist es aber auch, eine optimale Lösung für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu gestalten. Beispielsweise, die Vermeidung einer Sperrfrist beim sich anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld I, Vermeidung der Anrechnung einer Abfindung auch bei anderen Sozialleistungen, sowie eine optimale steuerliche Gestaltung der Abfindung durch Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Möglichkeiten. Aber auch die Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers ist von großer Bedeutung für die betreffenden Parteien, so dass auch hier dringend anwaltlicher Beistand geboten ist. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht abschließend beendet werden, sondern zu veränderten Bedingungen fortgeführt werden soll, liegt dem häufig eine Änderungskündigung zugrunde.

Den Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zeitnah einholen

Aber auch hier kann nur dringend empfohlen werden, zeitnah den Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Zumal der Arbeitnehmer oftmals die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter den neuen Bedingungen als unannehmbar empfindet. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Fachanwaltskanzlei liegt in der Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Der Arbeitsvertrag ist von enormer Bedeutung für das Arbeitsverhältnis und sollte schon deshalb nicht unterschätzt werden, weil er – abgesehen von Tarifverträgen oder zwingenden gesetzlichen Regelungen- die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses regelt. Im Hinblick auf etwaige Gestaltungsmöglichkeiten, Ausschlussfristen, Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen, Sonderzahlungen, um nur einige zu nennen, sollte ein Arbeitsvertrag durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zumindest vorab mitgestaltet oder wenigstens später überprüft werden. Selbst wenn im Arbeitsvertrag keine entsprechenden Regelungen zu finden sind, oder ein schriftlicher Vertrag nicht vorliegt, beispielsweise keine Regelungen über die Gewährung von Erholungsurlaub getroffen wurden, kann sich der Weg zum Fachanwalt lohnen. Anspruch auf Erholungsurlaub hat nämlich jeder Arbeitnehmer und zwar unabhängig davon, ob er als geringfügig Beschäftigter, Teilzeit-Beschäftigter oder aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages tätig geworden ist, wenn er einen vollen Kalendermonat seine Beschäftigung ausgeübt hat. Übrigens: Auch arbeitnehmerähnliche Personen haben grundsätzlich Anspruch auf die Gewährung von Erholungsurlaub.

Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte der Kanzlei von Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg sind daher insbesondere:

 

    • Durchsetzungen und Überprüfung bei Anspruch auf Mindestlohn (MiloG)
    • Kündigungen von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutzklagen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht
    • Hilfe bei Änderungskündigungen
    • Hilfe bei der Gewährung und Durchsetzungen von Urlaub, Urlaubsanspruch
    • Ausgestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
    • Beratung bei Abmahnungen und unzulässiger Maßregelung
    • Aushandeln von Abfindungen oder Ausgleichszahlungen
    • Beitreibung von Lohnrückständen oder Gehaltsrückständen sowie Sonderzahlungen
    • Gestaltung oder Überprüfung von Aufhebungsverträgen
    • Überprüfung von Zeitverträgen oder Befristungen
    • Beistand bei Entfristungsklagen
    • Durchsetzung von Teilzeit-Beschäftigung
    • Hilfe bei dem Erhalt von Ansprüchen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen
    • Unterstützung bei Problemen im öffentlichen Dienst (TVöD)
    • Schutz von schwerbehinderten Menschen vor drohenden Kündigungen oder danach und bei unzulässigen Ungleichbehandlungen.
    • Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Pflegegesetz
    • Arbeitnehmerüberlassung (equal pay), Zeitarbeit, Leiharbeit
    • Ansprüche von arbeitnehmerähnlichen Personen.
    • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
    • Arbeitsrecht in der Pflege und in den Pflegeberufen
    • Arbeitsrecht im Handwerk der Gebäudereiniger
    • Kündigung von GmbH-Geschäftsführer Verträgen.
    • Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung.

Gabriele Brandenburg
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Gabriele Brandenburg

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Berlin: Steglitz Zehlendorf

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